Info Aussteller
Der VDH-Landesverband Weser-Ems veranstaltet auf dem über 130.000 qm großem Messegelände der Agrar- und Freizeitmesse "LandTageNord" an der Autobahn A 28 in Hude-Wüsting zwischen Bremen und Oldenburg seine jährliche Internationale und Nationale Rassehunde-Ausstellung mit seinem Outdoor-Konzept.
Eine Online Meldung ist zur Zeit noch nicht möglich.
Unterlagen
zur Ausschreibung
Samstag
Internationale Ausstellung für Hunde aller Rassen
mit Vergabe des CACIB der FCI,
des CAC und der Anwartschaften "Deutscher Champion (VDH)",
"Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" und "Deutscher Jugend-Champion (VDH)"
Sonntag
Internationale Ausstellung für Hunde aller Rassen
mit Vergabe des CACIB der FCI,
des CAC und der Anwartschaften "Deutscher Champion (VDH)",
"Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" und "Deutscher Jugend-Champion (VDH)"
Tageseinteilung
ab 07.00 Uhr
Einlass der Hunde
ab 09.00 Uhr
Beginn des Richtens
ab15.00 Uhr
Beginn der Wettbewerbe
Leitung der Ausstellung
Ausstellungsleiterin Internationale Ausstellung
Hannelore Marx
Rossinistr. 13
49565 Bramsche
Tel. +49 (0) 5461 5527
Ausstellungsleiterin Nationale Ausstellung
Ilona Kroos
Bramkamp 42
49076 Osnabrück
Tel. +49 (0) 541 3574 1958
Annahme der Anmeldungen für beide Ausstellungen durch:
Hannelore Marx
Hannelore MarxRossinistr. 13,
49565 Bramsche
Tel. +49 (0) 5461 5527
Meldeschluss
1. Meldschluss
noch nicht geplant
2. Meldschluss
noch nicht geplant
Meldegebühren
vorraussichtlich
Meldungen bis zum ersten Meldeschluss
Internationale Ausstellung Samstag
1. Hund 45 € / 25 €*
Für jeden weiteren Hun 40 € / 20 €*
Nationale Ausstellung Sonntag
1. Hund 35 € / 25 €*
Für jeden weiteren Hund 30 € / 20 €*
Kombi beide Ausstellungen Samstag und Sonntag
1. Hund 75 € / 45 €*
Für jeden weiteren Hund 65 € / 35 €*
Meldungen nach dem ersten Meldeschluss
Internationale Ausstellung Samstag
1. Hund 55 € / 35 €*
Für jeden weiteren Hund 50 € / 30 €*
Nationale Ausstellung Sonntag
1. Hund 45 € / 35 €*
Für jeden weiteren Hund 40 € / 30 €*
Kombi beide Ausstellungen Samstag und Sonntag
1. Hund 95 € / 65 €*
Für jeden weiteren Hund 85 € / 55 €*
* Hund in der Jüngstenklasse
Zuchtgruppen-, Paarklassen- und Nachzuchtgruppen-Wettbewerb 15 €
Vorführwettbewerb für Jugendliche (Junior-Handling) 10 €
Zahlung
Meldegebühren
per Lastschrift (empfohlen) oder per Überweisung an:
VDH-Landesverband Weser-Ems e.V.
Landessparkasse zu Oldenburg
IBAN: DE82 2805 0100 0001 9048 20
BIC: SLZODE22XXX
Anfahrt
Für die Eingabe in Ihr Navigationssystem können Sie folgende Anschrift verwenden:
Holler Landstraße, 27798 Hude (Wüsting).
Besuchen Sie uns auf dem Gelände der LandTageNord über die verkehrsgünstige Autobahnanbindung A29.
Verlassen Sie die A29 über die Abfahrt Oldenburg / Hafen Richtung Wüsting.
Nach ca. 3,5 Kilometern erreichen Sie direkt das LandTageNord-Messegelände.

Parken
PKW zahlbar bei Ausfahrt 3,00 € (nicht versichert und bewacht)
Ausreichend Parkplätze stehen unmittelbar am Messegelände zur Verfügung.
Die dauerhafte Unterbringung der Hunde in den Kraftfahrzeugen der Halter auf dem Messegelände wie auch im Umfeld der Messe ist untersagt.
Wohnmobile
Wohnmobile sind uns recht herzlich willkommen.
Es stehen für die Veranstaltung 120 Standplätze für Aussteller nach vorheriger Reservierung am Ausstellungsgelände kostenpflichtig zur Verfügung.
Reservieren und Buchen Sie vor Anmeldeschluss Ihren Stellplatz!
Bestens
unterkommen
Hotel
AGB Parken
PKW - Wohnmobil - Wohnwagen
Das Oldenburger Land bietet ein umfangreiches Angebot an Unterkünften und Übernachtungsmöglichkeiten.
Für das Finden einer geeigneten Unterkunft in Wüsting, Oldenburg, Hude und Umgebung sowie für weitere Informationen zur Region empfehlen wir Ihnen die Tourist-Information in Oldenburg und Hude als kompetente Ansprechpartner.
Touristik-Palette Hude e.V.
Parkstr. 53a · 27798 Hude
Tel. (044 08) 80 90 950
info@touristik-palette-hude.de
Unsere Öffnungszeiten:
Mo - Fr 10:00 bis 12:30 Uhr
Oldenburger Tourismus
Lange Straße 16
26122 Oldenburg
+49 (0) 441 / 36 16 13-66
+49 (0) 441 / 361613-55
AGB Parken
PKW - Wohnmobil - Wohnwagen
Ergänzung Hude
Bestens
unterkommen
Campingplätze
Campingplatz Hatten (13 km)
Kreyenweg 8
26209 Hatten
Telefon: +49 4482 677
Campingplatz Flötenteich (14 km)
Mühlenhofsweg 80
26125 Oldenburg
Telefon: +49 441 3613160
Campingplatz Juliusplate (15 km)
Juliusplate 4
27804 Berne
Telefon: +49 4406 1666
Camping & Ferienpark Falkensteinsee (18 km)
Ferienhausgebiet Falkensteinsee 1
27777 Ganderkesee
Telefon: +49 4222 9470077
Wetterschutz
Zelte und Pavillons von Ausstellern sind möglich.
Bitte nur auf den vorgegebenen ausgewiesenen Flächen aufstellen. Der Zugang zu den Bewertungsringen muss gegeben sein.
Ausreichend Wasserstellen für Hunde befinden sich auf dem Gelände. Denken Sie bitte an einen Napf für Ihren Hund. Wir stellen aus hygienischen Gründen keine Näpfe an den Wasserstellen bereit.
Impfung-
Schutz
vor Tollwut
Anordnung des Veterinäramtes:
Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung mitgebracht werden, müssen unter wirksamem Impfschutz stehen, d. h. sie müssen nachweislich mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft sein (Tollwut-Verordnung in der derzeit gültigen Fassung). Die Impfung ist vom Tag der Impfung an, längstens für den Zeitraum, den der Impfstoffhersteller angibt, gültig. Fehlt eine derartige Angabe im Impfpass, ist die Impfung 12 Monate gültig.
Bestimmungen
des Veterinäramtes
Oldenburg-Land
Regulations
of the veterinary
administration
Oldenburg
Ausstellungs-
ordnung
1. Hunde, denen die Sinushaare vollständig entfernt bzw. stark gekürzt wurden, unterliegen dem Ausstellungsverbot nach § 12 Abs. 1 Tierschutzgesetz und § 10 Tierschutz-Hundeverordnung. Gleiches gilt für Hunde, deren Rute kupiert wurde, sofern der Hundehalter nicht auf Verlangen einen Nachweis über die jagdliche Nutzung des Tieres vorzeigen kann (Jagdschein des Halters, Nachweis der bestandenen Brauchbarkeitsprüfung des Hundes). Das zuständige Veterinäramt behält sich vor, Kontrollen durchzuführen. Verstöße werden ggf. mit Bußgeldern geahndet und die Aussteller und deren Hunde werden umgehend vom Ausstellungsgelände verwiesen.
2. Es werden nur eine kleine Anzahl Boxen von uns bereitgestellt und nur an bestimmten Punkten, für eine kurze Verweildauer der Hunde, sofern dies unumgänglich ist. Die dauerhafte Unterbringung der Tiere in diesen Boxen ist nicht gestattet. Boxen sollen als Ruhe- und Rückzugsmöglichkeit angeboten werden. Die Tiere sollen dabei nicht von den Ausstellern unbeaufsichtigt in den Boxen zurückgelassen werden.
3. Ob Sonne, Wind oder Regen, bei allen Wetterbedingungen ist der Aussteller für seinen Hund selbst verantwortlich. Jeder Aussteller hat eigenständig für einen ausreichenden Witterungsschutz zu sorgen. Dieser muss den Tieren einen ausreichenden Schutz vor Sonneneinstrahlung und ggf. auch vor Niederschlägen bieten.
4. Das Zurücklassen von Hunden in geparkten Fahrzeugen ist streng untersagt.
Regulations of the veterinary administration Oldenburg-Land
1. dogs whose sinus hair has been completely removed or severely shortened are subject to the exhibition prohibition according to § 12 Abs. 1 animal protection law and § 10 animal protection dog regulation. The same applies to dogs whose tail has been docked, unless the dog owner can show proof of the hunting use of the animal on request (hunting license of the owner, proof of the dog's passed usability test). The competent veterinary office reserves the right to carry out inspections. Violations will be punished with fines and the exhibitors and their dogs will be expelled immediately.
2. only a small number of boxes will be provided by us and only at certain points, for a short stay of the dogs, if this is unavoidable. The permanent accommodation of the animals in these boxes is not permitted. Boxes should be offered for rest and retreat. The animals shall not be left unattended in the boxes by the exhibitors.
3. whether sun, wind or rain, the exhibitor is responsible for his dog in all weather conditions. Every exhibitor has to provide adequate weather protection on his own. This must provide the animals with adequate protection from the sun and, if necessary, from rain.
4. it is strictly forbidden to leave dogs in parked vehicles
Bei der Meldung erkennt der Aussteller die VDH-Ausstellungsordnung als für sich verbindlich an und unterwirft sich den jeweils erforderlichen Anordnungen der Ausstellungsleitung.
Exhibition regulations
When registering, the exhibitor acknowledges the VDH Exhibition Regulations as binding for him/herself and submits to the necessary instructions of the exhibition management.